Garantie

Rundum-Sorglos-Garantie für Kaffeevollautomaten von Jura

Miomondo-Garantie für Kaffeevollautomaten

Im Anschluß an die gesetzliche Gewährleistungszeit und die Herstellergarantie bietet die Miomondo-Garantie ab 1. August 2012 einen Schutz auf Material- und Herstellungsfehler für alle Kaffeevollautomaten der Miomondo-Listung. Die Garantie endet mit Ablauf des 5. Jahres nach dem Kauf durch den Verbraucher.

Diese exklusive Miomondo-Leistung erhält der Verbraucher ohne zusätzlichen Aufpreis, denn der Miomondo-Fachhändler überreicht beim Verkauf des Gerätes jediglich ein Zertifikat. Fehler, die nach der vom Hersteller abgedeckten Garantiezeit auftreten, werden vom Miomondo-Fachhändler kostenlos behoben.

Das umfangreiche Jura-Garantie-Paket

Wer sich heute für den Kauf eines unserer Produkte entscheidet, hat neben einem Premium-Produkt auch direkt eine Premium-Garantie erworben. Jura hat sein Garantie-Paket für Sie ausgeweitet. Für alle aktuellen Produkte, die Sie ab dem 1. Juli 2006 bei einem autorisierten Jura Fachhändler gekauft haben, gilt jetzt eine verlängerte Garantiezeit von 25 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber uns als Hersteller geltend machen.

Als Hersteller gewährt Jura heute nur dann Garantie auf unsere Produkte, wenn diese bei einem von Jura autorisierten Händler gekauft wurden. Dieser bietet Ihnen – unseren Kunden – beste Beratungs- und Servicequalität. Und die liegt uns besonders am Herzen. Egal, ob Sie sich vor der Kaufentscheidung informieren wollen oder bereits eine Maschine erworben haben. Jura Vollautomaten, die nicht bei einem autorisierten Händler gekauft wurden, genießen keine Hersteller-Garantie.

Garantiegeber ist bei Haushaltsgeräte die Jura Elektrogeräte Vertiebs-GmbH Bamberger Str. 10, 90425 Nürnberg.

Garantiegeber ist bei Gewerbe-Geräten die Jura Gastro Vertriebs-GmbH, An der Zugspitze 1, 82491 Grainau


Garantiebedingungen

Die Jura Elektrogeräte Vertriebs GmbH gewährt für Geräte, welche für den Gebrauch im Haushalt konzipiert wurden, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie, sofern das Jura-Gerät bei einem durch die Jura- Vertriebsbindung autorisierten Fachhändler erworben wurde: Die Garantiezeit beträgt 25 Monaten und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Die Garantiezeit ist auf 12 Monate beschränkt, wenn das Gerät gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt wird. Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine Kaufquittung zu belegen.

Innerhalb der Garantiezeit beseitigt Jura alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von Jura durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von Jura über.

Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- und Wartungsanweisungen von Jura nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien (Reinigungs-, Entkalkungsmittel, Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z.B. Dichtung, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z.B. Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.

Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen Jura-Garantiebedingungen erbracht.

Garantieleistungen werden in Deutschland nach Absprache mit der Service-Hotline unter der Nummer 0180-3523333 (9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk ggf. abweichend) per Zusendung oder Übergabe durch Jura Elektrogeräte Vertriebs GmbH, Nürnberg, oder durch andere von Jura autorisierte Jura-Servicestellen ausgeführt.


Ansprechpartner

Im Garantiefall können Sie sich direkt an den Jura-Premium Service wenden:

01 80 / 352 33 33
(9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkhöchstpreis 42 Ct/ Min.).

Oder auch gerne direkt an uns:

Kaffee Kux
Telefon: 0 21 73 / 20 36 397
E-Mail: INFO@KAFFEEKUX.DE

Natürlich können Sie das Gerät auch bei uns im Ladenlokal abgeben.

Wertgarantie-Versicherung für gebrauchte Kaffeevollautomaten

Auch an hochwertigen Kaffeevollautomaten können im Laufe der Zeit durch eine regelmäßige, intensive Nutzung oder unsachgemäßen Gebrauch Schäden entstehen. Die Kosten für die Reparatur trägt nach Ablauf des Garantiezeitraums meist der Besitzer. Mit Abschluss einer Wertgarantie-Versicherung erhalten Sie einen optimalen Schutz für Ihren gebrauchten Kaffeevollautomaten: Die Wertgarantie-Versicherung ersetzt alle im Schadensfall anfallende Reparaturkosten für Ihren Kaffeevollautomat.

Leistungen der Wertgarantie-Versicherung

  • Reparaturkosten-Übernahme bei Kaffeevollautomaten
  • Gültig bis lange nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Schutz bei Totalschaden, Überspannung, Elektronikschäden und vieles mehr
  • Auch bei Schäden durch unsachgemäßem Gebrauch
  • Versicherungsschutz sowohl zuhause als auch unterwegs
  • Günstige Monatsraten
  • Zuverlässiger Service und unkomplizierte Bearbeitung
  • Optionaler Diebstahlschutz möglich
Wertgarantie

Wertgarantie

Mit Abschluss einer Wertgarantie-Versicherung erhalten Sie einen optimalen Schutz für Ihren gebrauchten Kaffeevollautomaten.